Jetzt anrufen und beraten lassen: 0611. 580 66-407 oder Mail an: jansen@advocat-mediator.eu
Seit dem 1. Januar 2023 ist meine Kanzlei in die Villa Carla, Bierstadter Str. 16, 65189 Wiesbaden, umgezogen.

KompetenzPlus

Recht &

Mediation

Jeder Mensch hat Rechte und Pflichten.
Diese Rechte sinnvoll für die eigenen Bedürfnisse wahrzunehmen – dafür steht meine Beratung und Vertragsgestaltung. Damit helfe ich Ihnen, Ihre rechtlichen Angelegenheiten verantwortungsvoll zu regeln und Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen. Bei einem bestehenden Streit biete ich Ihnen optional Rechtsvertretung oder Mediation an.

„Ich arbeite mit Engagement und Freude an diesen verantwortungsvollen Aufgaben für den bestmöglichen Erfolg meiner Mandanten.“

Kanzlei Jansen –
Rechtsberatung • Rechtsvertretung • Mediation

Silvia-Luminita Jansen

 

1987
Studium der Rechtswissenschaften Johannes Gutenberg Universität Mainz
1990
ERASMUS Stipendiatin Universität der Rechtswissenschaften zu Modena (Italien)
Italienisches Zivilrecht und Rechtsvergleich
1993
1. Juristisches Staatsexamen Land Rheinland-Pfalz
1996
2. Juristisches Staatsexamen Land Hessen
Zulassung als Rechtsanwältin im Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt am Main
1999
Fachanwältin im Verwaltungsrecht
2019
Zertifizierte Mediatorin
2021
Amtlich bestellte Notarvertreterin

Kanzlei Jansen arbeitet interdisziplinär in den Bereichen Zivil- und Öffentliches Recht

Ehe und Familienrecht

  • Wirkungen der Ehe im Allgemeinen
  • Ehevertrag
  • Namensrecht
  • Abstammungsrecht
  • Adoption
  • Beratung Kinderwunsch bei heterologer Verwendung von Spendersamen
  • Vorsorge-, Patienten- und Betreuungsverfügung
  • Vormundschaftsrecht

Erbrecht und Verfügungen

  • Testament
  • Erbvertrag
  • Ehegattentestament
  • Vermächtnisse
  • Übertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
  • Erbauseinandersetzung
  • Pflichtteilsansprüche
  • Erbschein
  • Nachlassangelegenheiten

Allgemeines Zivilrecht

  • Schenkung
  • Besitz- und Eigentumsstörungen
  • Nachbarrecht
  • Forderungseinzug

Trennung und Scheidung

  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Scheidungsverfahren
  • Ehewohnung
  • Hausrat
  • Ehegatten- und Kindesunterhalt
  • Sorgerecht
  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich

Immobilienrecht

  • Grundstücks- und Immobilienkaufvertrag
  • Erbbaurecht
  • WEG-Recht
  • Nießbrauch und Wohnrecht
  • Mietrecht

Öffentliches Recht

  • Grundrechte
  • Verwaltungsrecht
  • Amtshaftungsrecht
  • Aufenthaltsrecht und Fachkräfteeinwanderung
  • Staatsangehörigkeitsrecht

Mediation –
Außergerichtliche Konfliktlösung mit vielen Vorteilen

Der wesentliche Unterschied einer Mediation gegenüber einem Gerichtsverfahren liegt in der Selbstbestimmung durch die beteiligten Parteien sowie darin, dass der Fall nicht nur nach der Ordnung des Gesetzgebers, sondern unter Berücksichtigung der hinter den einzelnen Positionen liegenden Interessen der Parteien gelöst wird. Sowohl Inhalt als auch Ergebnis des Mediationsverfahrens liegen in den Händen der Streitparteien. Das Verfahren endet im Erfolgsfall mit einer von beiden Seiten erarbeiteten und akzeptierten Vereinbarung. Erfolgreich durchgeführte Mediation kennt keine Verlierer, sondern nur Gewinner.

Die Mediation ist selbstbestimmt, weil …
… sie kein richterliches Urteil beinhaltet, dem Sie sich beugen müssen. Vielmehr entspricht das Ergebnis dem Verhandeln der Parteien unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen sowie dem beiderseitigen Verständnis von Gerechtigkeit und Fairness. Sie sind also praktisch Ihr eigener Richter.

Die Mediation senkt Kosten, weil …
… das gesamte Verfahren schlank, schnell und effizient ist. Keine Gerichtskosten. Keine zweite Instanz. Keine zwei Anwälte, sondern ein Mediator. Das bedeutet in der Summe weniger Gebühren und Honorare.

Die Mediation spart Zeit, weil …
… sie kurzfristig beginnen, zügig durchgeführt und einvernehmlich beendet werden kann. Um zur gewünschten Lösung des Konflikts zu gelangen, ist kein Rechtsstreit über mehrere Instanzen mit monatelangen Wartezeiten und Aktenordner voller Schriftsätze erforderlich. Vor Gericht haben Sie keinen Einfluss auf die Verfahrensdauer. Bei der Mediation dagegen bestimmen Sie die Terminierung, es finden eine oder mehrere mündliche Sitzungen statt.

Die Mediation bietet Schutz, weil …
… das Verfahren Vertraulichkeit garantiert und vor Imageverlust schützt. Zudem fördert die einvernehmliche Lösung den Erhalt bestehender Beziehungen.

Die Mediation ist nachhaltig, weil …
… eine getroffene Vereinbarung immer einvernehmlich und zukunftsgerichtet ist. Auf Wunsch kann die gefundene Lösung vollstreckbar gemacht werden.

Die Mediation ist möglich, weil …
… sie sich grundsätzlich für jede Art eines Konflikts eignet und zwar unabhängig vom Verfahrensstadium. Eine Mediation kann mithin vorbeugend oder während eines gerichtlichen Verfahrens durchgeführt werden. Sie kann jederzeit begonnen und beendet werden.

Die Mediation ist sinnvoll, weil …
… sie zu vernünftigen, verantwortungsvollen Ergebnissen führen kann und damit Zufriedenheit und Wertschätzung fördert.

„Mediatorin zu sein ist für mich mehr als ein Beruf. Es ist eine Berufung.“


Die Mediationsbereiche der Kanzlei Jansen

 

Das Kompetenzspektrum der Kanzlei Jansen deckt insbesondere nachfolgende Themen als Mediationsleistungen ab:

• Familienrecht
• Trennung und Scheidung
• Erbrecht
• Unternehmensnachfolge
• Grundstücks- und Immobilienkauf

• Mietrecht
• Konflikte in der Nachbarschaft
• Verwaltungsverfahren
• Schul- und Hochbegabtenthemen


Kooperative Anwaltspraxis

 

Im Rahmen der kooperativen Anwaltspraxis vereinbaren die jeweils durch einen Anwaltsmediator vertretenen Parteien, dass der Konflikt außergerichtlich gelöst wird. Es kommen die Grundsätze der Mediation zur Anwendung. Die als Anwaltsvergleich abgeschlossene Vereinbarung kann vollstreckbar gemacht werden. Kanzlei Jansen bietet in Zusammenarbeit mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen in allen o.g. Bereichen das Verfahren der kooperativen Anwaltspraxis an.


SchlichtungPlus

 

Im Unterschied zur reinen Mediation, bei der beide Parteien selbst zu einer Lösung kommen, schlägt hier der Schlichter am Ende eine Lösung vor. Auch mit diesem Verfahren können Sie in der Kanzlei Jansen zu Ihrer Konfliktlösung gelangen. Sie erhalten einen Schlichterspruch, der Rechtslage, Interessen und Praktikabilität berücksichtigt.

Jetzt anrufen und beraten lassen: 0611. 580 66-407 oder Mail an: jansen@advocat-mediator.eu

FAQ's

Wann ist eine gerichtliche Entscheidung und wann eine Mediation sinnvoll?

Es kommt auf den Einzelfall an. Vom Grundsatz her ist eine gerichtliche Entscheidung sinnvoll, wenn es z.B. einem Unternehmen oder einer Behörde darum geht, eine Grundsatzentscheidung zu erwirken, weil es diese auf eine Vielzahl von Fällen anwenden kann. Auch wenn es darum geht, Rechtssicherheit zu schaffen und unbedingt sein Recht zu bekommen, ohne nachgeben zu müssen, empfiehlt sich das Gerichtsverfahren. Eine Mediation eignet sich für Fälle, die einer schnellen, praktischen Lösung zugeführt werden sollen. Wenn beide Parteien bereit sind, gegebenenfalls im Recht nachzugeben, dafür aber eine praktische, schnelle Lösung zu erhalten, die ihre Interessen berücksichtigt und die Beziehung wahrt.

Was bringt mir eine Mediation im Vergleich zur Gerichtsverhandlung?

Im Rahmen einer Gerichtsverhandlung ist der Richter an Recht und Gesetz gebunden. Das birgt große Vorteile, aber auch Einschränkungen. Das Gericht ist durch die Prozessordnung an ein bestimmtes Verfahren und inhaltlich an die durch das Gesetz vorgegebene Lösung gebunden. Es kann nur darüber entscheiden, was beantragt ist und nur nach der vom Gesetz vorgesehenen Ordnung. Die Mediation bietet mehr Möglichkeiten, weil man im Rahmen der Mediation in Kenntnis der Rechtslage insbesondere auf die Interessen schaut, die hinter den einzelnen Positionen stehen. Es wird geklärt, warum eine Partei etwas durchsetzen möchte und wie man dies an besten realisieren kann. Das bedeutet, dass man im Rahmen der Mediation mehr Optionen für eine Lösung hat und nicht das Recht, sondern die eigenen Interessen im Vordergrund stehen.

Bis zu welchem Punkt eines Gerichtsverfahrens kann ich auf Mediation „umsteigen“?

Ein „Umsteigen“ von einem Gerichtsverfahren zu einer Mediation ist jederzeit möglich. Sollte die Mediation scheitern, wird das Gerichtsverfahren einfach wieder aufgenommen und fortgeführt. Im Erfolgsfall der Mediation kann das Gerichtsverfahren kostengünstig beendet werden.

Wie rechtssicher ist das Ergebnis der Mediation für mich?

Das Ergebnis der Mediation ist so rechtssicher, wie die Parteien dies wünschen. Die Parteien können es entweder bei einem Handschlag oder einer schriftlichen Vereinbarung belassen oder sie können die schriftliche Vereinbarung vollstreckbar machen, indem sie die getroffene Vereinbarung beispielsweise notariell beurkunden lassen oder einen Anwaltsvergleich abschließen.

Kann eine Mediation im Vergleich zum Gerichtsverfahren auch Nachteile für mich haben?

Nachteile einer Mediation bestehen nicht. Das Verfahren ist vertraulich, im Rahmen der Mediation ausgetauschte Informationen dürfen für ein Gerichtsverfahren nicht verwendet werden. Der Mediator und die Parteien unterliegen der Schweigepflicht.

Was passiert, wenn die Gegenpartei eine getroffene Vereinbarung am Ende doch nicht akzeptiert?

Sofern die Vereinbarung nicht vollstreckbar gemacht wurde (siehe oben) müsste die getroffene Vereinbarung gerichtlich eingeklagt werden.

Über welchen Zeitraum läuft eine Mediation in der Regel?

Eine Kurzzeitmediation wird im Rahmen einer einzigen Sitzung beendet, die durchaus einen ganzen Tag andauern kann. Je nach Auftrag und Umfang sollte ein Mediationsverfahren in bis zu vier Sitzungen beendet sein.

Ist das Honorar abhängig vom Streitwert der Mediation?

Bei einem Anwaltsmediator kann das Honorar vom Streitwert abhängig gemacht werden. Anwaltsmediatoren können die anfallenden Gebühren nach dem RVG, Stundensätzen oder Pauschalhonoraren abrechnen. Mediatoren, die im Herkunftsberuf keine Juristen sind, rechnen nach Stundensätzen oder Pauschalhonoraren ab.

Kann auch ein Anwalt als Interessenvertreter an einer Mediation teilnehmen?

Rechtsanwälte als Interessenvertreter, aber auch andere Dritte, auf die sich die Parteien einigen, können jederzeit an der Mediation teilnehmen.

Kann das Mediationsergebnis trotz geschlossener Vereinbarung noch angefochten werden?

Das Mediationsergebnis kann nach den gesetzlichen Vorschriften angefochten bzw. bei Übereinstimmung zwischen den Parteien geändert und angepasst werden.